Die nachstehenden Angaben beinhalten den Platz für ein Fahrzeuge inkl. die Verkaufsfläche. Der Platz ist genau gekennzeichnet und die Markierungen dürfen nicht überschritten werden. Die Benutzungsfläche wird laufend kontrolliert und – falls nötig – eingefordert. Das komplette Standmaterial (Tische, Stühle, Zelte, Pavillons) muss selber mitgebracht und wieder entfernt werden.
Du kannst zwischen zwei Standplatzgrössen auswählen, abhängig von der Grösse deines Fahrzeuges und der gewünschten Verkaufsstandgrösse
Einfacher Standplatz (7x3m / CHF 50.-)
Fahrzeuggrösse | Länge max. 5m Autohöhe bis 189cm |
Platzgrösse total | 7m Tiefe x 3m Breite gilt für ein Fahrzeug inkl. Verkaufsfläche |
Verkaufsfläche | Tiefe ist von Fahrzeuggrösse abhängig Breite 3m Verkauf hinter resp. am Heck des Fahrzeugs |
Platzierung | Fahrzeug wird längs, mit der Front an die Markierlinie parkiert |
Ort | Fortlaufendes Parking gemäss Einweisungspersonal, keine Wunschplatzierung möglich |
Regeln | Gültig für alle Fahrzeuge bis zu den oben angegebenen Massen Nach Anmeldung resp. Bezug der Standberechtigungkarte 1 (Einfacher Standplatz) ist kein Wechsel auf eine Standberechtigungskarte 2 (Doppelter Standplatz) möglich, auch nicht gegen Aufzahlung! Achtung: Wird die oben erwähnte Fahrzeuggrösse überschritten, wird das Fahrzeug trotzdem längs parkiert, die Verkaufsfläche wird entsprechend kleiner Je grösser das Fahrzeug, desto kleiner die Verkaufsfläche |
Doppelter Standplatz (7x6m / CHF 100.-)
Fahrzeuggrösse | Länge ab 5m bis max. 5.5m Autohöhe ab 190cm |
Platzgrösse total | 7m Tiefe x 6m Breite gilt für ein Fahrzeug inkl. Verkaufsfläche |
Verkaufsfläche | Tiefe ist von Fahrzeuggrösse abhängig Breite 6m Verkauf neben resp. seitlich zum Fahrzeug |
Platzierung | Fahrzeug wird quer, mit der Seite an die Markierlinie parkiert, d.h. die Seitentüre liegt auf Verkaufsseite. Muss das Fahrzeug hinten ausgeladen werden aufgrund keiner oder blockierter Seitentüre, so muss die Fahrzeug-Front an die Grenze der Platzbreite parkiert werden. 6m Platzbreite dürfen nicht überschritten werden |
Ort | Fortlaufendes Parking gemäss Einweisungspersonal, keine Wunschplatzierung möglich |
Regeln | Gültig und zwingend für alle PW/ Nutzfahrzeuge/ Pickup/ SUV ab den oben angegebenen Massen. Freiwillig für alle kleineren, normalen PW’s und SUV’s. Nach Anmeldung resp. Bezug der Standberechtigungskarte 2 (Doppelter Standplatz) ist kein Wechsel auf eine Standberechtigungskarte 1 (Einfacher Standplatz) möglich Keine Einfahrt mit zwei kleinen Fahrzeugen anstelle eines grossen Fahrzeuges Keine Rückerstattung bei Einfahrt mit einem kleineren Fahrzeug, das Fahrzeug wird trotzdem quer parkiert. Achtung: Der Vorstand behält sich das Recht vor, dass Kontigent „Doppelte Standplätze“ für Fahrzeuge die dieser Fahrzeuggrössen nicht entsprechen zu kontingentieren |
So wird’s aussehen
ACHTUNG: das nachträgliche Ändern der Standplatzgrösse ist nicht mehr möglich. Die Standplatzgrösse, welche du im Anmeldeformular eingibst, gilt.